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Verhaltenstipps bei oralchirurgischen Eingriffen und Implantationen

Für alle, die mehr wissen
möchten – unsere FAQs.
Wann darf ich essen/trinken nach einem Eingriff?
Sobald der Tupfer entfernt wurde (nach etwa 30-45 Minuten), dürfen Sie wieder etwas zu sich nehmen. Heiße Nahrungsmittel sowie Speisen, die gut gekaut werden müssen, sollten Sie erst nach Abklingen der lokalen Betäubung zu sich nehmen, um Bissverletzungen und Verbrühungen zu vermeiden.
Darf ich rauchen?
Wir empfehlen Ihnen, bereits ab dem Operationstag auf das Rauchen zu verzichten. Idealerweise sollten Sie bis zum Entfernen der Nähte, mindestens jedoch drei Tage nach dem Eingriff, nicht rauchen.
Darf ich Kaffee oder Tee trinken?
Sie können sowohl Kaffee als auch Tee konsumieren, jedoch beides in Maßen – wir empfehlen maximal eine Tasse pro Tag.
Wie lange muss ich kühlen?
In den ersten 2-3 Tagen sollten Sie die Wundregion mit einem kalten Waschlappen oder einer Kühlkompresse von außen kühlen.
Beachten Sie bitte, dass die Kühlung mit Kühlschranktemperatur ausreichend ist. Eine zu starke Kühlung sollte vermieden werden.
Darf ich Zähne putzen?
Ja, das Zähneputzen ist wichtig. Reinigen Sie Ihre Zähne 2-3 Mal täglich, dabei jedoch unter Schonung des Wundbereichs.
Darf ich spülen?
Bis zur Nahtentfernung sollten Sie die Mundhöhle nicht spülen, da der Blutpfropf in der Wunde wichtig für die Wundheilung ist und nicht herausgespült werden sollte. Bitte putzen Sie regulär Ihre Zähne unter Schonung des Wundbereichs.
Wie lange darf es nachbluten?
Ein blutiger Speichel ist nach Eingriffen in der Mundhöhle für 1-2 Tage normal. Auch nach dem Zähneputzen kann es zu leichten Blutungen kommen, die in der Regel schnell wieder aufhören. Sollten Sie jedoch eine stärkere Nachblutung bemerken, beißen Sie bitte auf einen Tupfer oder ein sauberes Stofftuch und kontaktieren Sie uns.
Kann ich nach dem Eingriff selber mit dem Auto fahren?
Sie sollten nicht selber fahren. Auch bei einer örtlichen Betäubung kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Gerne rufen wir Ihnen ein Taxi, falls Sie keine Begleitperson dabei haben. Nach einem Eingriff in Sedierung (Dämmerschlaf) besteht für 24 Stunden ein absolutes Fahrverbot.
Kann ich Sport treiben und in die Sauna gehen?
Wir empfehlen, für etwa eine Woche auf Sauna und sportliche Aktivitäten zu verzichten.
Darf ich meine blutverdünnenden Medikamente vor/nach dem Eingriff weiter einnehmen?
Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Behandler, da es verschiedene Blutverdünner gibt. Setzen Sie Gerinnungshemmer niemals ohne Rücksprache mit Ihrem behandelnden Hausarzt ab.
Welche sonstigen Medikamente darf ich nicht einnehmen?
Schmerzmittel, die Aspirin enthalten, sollten 7 Tage vor der Operation nicht mehr eingenommen werden (Ausnahme ASS 100 als Herzmedikation).
Wie muss der Quick-Wert/INR-Wert eingestellt sein?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt vom durchgeführten Eingriff ab. In der Regel sollte der INR-Wert jedoch nicht über 2,5 und der Quick-Wert über 30-35% liegen.
Ich nehme bereits ein Antibiotikum ein. Darf ich das weiternehmen?
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Behandler.
Welche Schmerzmittel kann ich nach dem Eingriff nehmen?
Mittel der Wahl ist Ibuprofen 400 mg, dies ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Bei Unverträglichkeit oder stärkeren Schmerzen halten Sie Rücksprache mir Ihrem Behandler. Verzichten Sie jedoch auf aspirinhaltige Schmerzmittel.
Wie muss ich mein Antibiotikum einnehmen?
Die Einnahme hängt von dem verordneten Antibiotikum ab. Die Dosierung vermerken wir auf Ihrem Rezept, lassen Sie sich diese in der Apotheke auf die Packung übertragen.
Darf ich Arnica, andere homöopathische oder pflanzliche Produkte vor dem Eingriff einnehmen?
Ja, diese können Sie gerne begleitend einnehmen.
Wie lange kann ich mein Rezept einlösen?
Ein Kassenrezept ist vier Wochen, ein Privatrezept drei Monate lang gültig.
Warum erhalte ich bei einer Implantatoperation das Antibiotikum auf einem Privatrezept verordnet?
Da Implantatoperationen privat abgerechnet werden, muss auch die Rezeptverordnung privat erfolgen. Dies kann nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.